Wer trägt die Kosten einer außerschulischen Förderung/Therapie?

Krankenkassen tragen die Kosten einer Legasthenietherapie nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, beim  Jugendamt einen Antrag auf „Eingliederungshilfe“ zu stellen. Mehr Informationen zu diesen Themen findet man unter www.bvl-legasthenie.de

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf „Eingliederungshilfe“ zu stellen. Wird der Antrag bewilligt, übernimmt das Jugendamt die Kosten für die außerschulische Förderung. Der Gesetzgeber setzt hierfür eine drohende seelische Behinderung voraus.

Vorgaben für den Anspruch auf die sogenannte Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII:
„Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.“

https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie/kostenuebernahme-therapie.html

Zurück
Zurück

Wir feiern 10 Jahre in der Legastheniepraxis Lohstr. 12 in Hameln

Weiter
Weiter

Wer kann eine Legasthenie feststellen?