Wer kann eine Legasthenie feststellen?
Zur Feststellung, ob die seelische Gesundheit von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht, muss der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Stellungnahme
eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder
eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder
eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt,
einholen.
Diese Stellungnahme ist auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information herausgegebenen deutschen Fassung zu erstellen. Dabei ist auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht.