LRS Legasthenie Therapie Hameln | Wer trägt die Kosten einer außerschulischen Förderung/Therapie?
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Wer trägt die Kosten einer außerschulischen Förderung/Therapie?

Wer trägt die Kosten einer außerschulischen Förderung/Therapie?

Für Kinder und Jugendliche mit Legasthenie sind die Fördermöglichkeiten in der Schule oft nicht ausreichend, sodass sich zusätzlich eine geeignete Therapie empfiehlt, bei einem zertifizierten Therapeuten nach BVL…. Eine Kostenübernahme für eine außerschulische Förderung im Zusammenhang mit Legasthenie ist jedoch in den meisten Fällen nicht gegeben.Die Krankenkassen tragen die Kosten einer Legasthenietherapie nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, beim  Jugendamt einen Antrag auf „Eingliederungshilfe“ zu stellen. Mehr Informationen zu diesen Themen findet man beim: … www.BVL…

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf „Eingliederungshilfe“ zu stellen. Wird der Antrag bewilligt, übernimmt das Jugendamt die Kosten für die außerschulische Förderung. Der Gesetzgeber setzt hierfür eine drohende seelische Behinderung voraus.

Vorgaben für den Anspruch auf die sogenannte Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII:
„Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.“

https://www.bvl-legasthenie.de/legasthenie/kostenuebernahme-therapie.html

 


 

Eingliederungshilfe notwendig bei Kostenübernahme für Lerntherapie

Die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ist Teil des Jugendhilferechts. Unter den Begriff Eingliederungshilfe fallen die unterschiedlichsten Leistungen und Maßnahmen: Z.B. Legasthenie- oder Dyskalkulietherapien, sog. Schulhelfer (auch Integrationshelfer oder Schulbegleiter genannt), ebenso stationäre Maßnahmen in Form der Heimunterbringung. Wenn ein Kind eine diagnostizierte Teilleistungsstörung wie Legasthenie oder Dyskalkulie hat und seine seelische Gesundheit dadurch bedroht ist, können die Kosten für eine Lerntherapie im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Jugendamt übernommen werden.

Schritte zur Kostenübernahme

  • Ein unabhängiger Gutachter oder Arzt untersucht das Kind und führt einige Tests durch.
  • Es wird ein Gutachten erstellt.
  • Die Schule bescheinigt, dass bei dem Kind eine Problematik vorliegt, die nicht alleine durch schulische Hilfe zu lösen ist.
  • Die Bescheinigung der Schule und das medizinische Gutachten müssen beim örtlichen Jugendamt eingereicht werden.
  • Im Rahmen der Eingliederungshilfe wird nun geprüft, ob eine Kostenübernahme für Lerntherapie bewilligt wird.
  • Bei Bewilligung können sich die Familien an anerkennte Lerntherapeut(inn)en wenden und um ein Informationsgespräch bitten.

In diesen Fällen wird die Kostenübernahme für Lerntherapie bewilligt

Mit dem entsprechenden Diagnose-Gutachten und einem formlosen Antrag kann die Kostenübernahme für Lerntherapie direkt beim zuständigen Sachbearbeiter beantragt werden. Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn

  • ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und
  • daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Plakat… https://www.lernfoerderung.de/lernen/kostenuebernahme-fuer-lerntherapie/

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