Aktueller Hinweis zum Thema Diagnostik
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Der Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Förderung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Lese-Rechtscheib-Schwierigkeiten.
Bitte beachten Sie, dass wir in unserer Praxis keine psychiatrischen Gutachten anbieten, die für eine eventuelle Kostenübernahme der LRS-Therapie durch das Jugendamt notwendig sind. Wenden Sie sich hierfür z.B. an einen Facharzt oder Fachärztin für Kinder- und Jugend-Psychiatrie oder an einen Kinder- und Jugend-Psychotherapeuten (m/w/d).
Vielen Dank für Ihr Verständnis! Wir wünschen Ihnen alles Gute und sind gern für Sie da, wenn Sie Unterstützung bei der LRS-Therapie für Ihr Kind suchen.